B&G SENIORENWOHNEN

Servicewohnen, Betreuung und Pflege

Die Verwaltung des Pflegedienstes Lichtblick zieht im neuen Gebäude ins Erdgeschoss ein.

Eine persönliche Betreuung und Ansprechpartner im Haus stehen täglich zur Verfügung.

Je nach Bedarf können Sie sich Leistungen über eine monatliche private Servicepauschale hinzubuchen.
Das Ärztehaus befindet sich in der Nachbarschaft mit Allgemein- und Fachärzten.

Grundleistungen
(monatliche private Servicepauschale):

  • Hausnotruf in jeder Wohnung
  • feste Bezugspersonen im Haus
  • Sprechstunden(2x/Woche)
    zur Klärung von Alltagssituationen,
    Vermittlung von Unterstützungsleistungen
    und Versorgungsmöglichkeiten,
    Hilfe bei Formalitäten usw.
  • 24-Stunden Erreichbarkeit in Notfällen
  • OrganisationundDurchführungvonVeranstaltung (gemeinsam mit den örtlichen Vereinen und Institutionen)

Wahlleistungen
(Abrechnung über die Pflege-/Krankenkassen und/oder privat):

  • Grund- und Behandlungspflege
  • Verhinderungspflege
  • Essen auf Rädern
  • Pflegekurse für Angehörige
  • Beratungseinsätze nach §37
  • Hausnotruf
  • Begleitung bei der Pflegeeinstufung
    durch den Medizinischen Dienst
  • Übernahme von Entlastungsleistungen:
    hauswirtschaftliche Hilfe (Wohnungsreinigung, Einkäufe, Erledigungen), Begleitung außer Haus, Betreuung und Beschäftigung zu Hause

Besondere Merkmale:

  • Gelebte Zusammenarbeit mit:
    Niedergelassenen Haus- und Fachärzte
    Apotheken vor Ort
    Gesundheitliche Einrichtungen
    Gastronomie vor Ort
    Den ehrenamtlichen AG‘s im Rahmen von „In der Gemeinschaft Lebensqualität gestalten“
    Institutionen, Vereinen und der Verwaltung
  • Erstellung eines Jahresveranstaltungs- und Beschäftigungsangebots
    mit den o.g. Einrichtungen, Institutionen und Vereine unter Einbezug aller Seniorinnen und Senioren
    der Stadt Dietenheim und Regglisweiler
  • Festes Angebot eines wöchentlichen Kaffeenachmittags für Seniorinnen und Senioren der Stadt Dietenheim und Regglisweiler
  • Gemeinschaftsraum kann von Bewohner*innen für Feste, Feiern und Jubiläen genutzt werden